Nationalsozialimus Immigration & Asyl Gewalt MalcolmX

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."

Artikel 16 (2) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Dieser Artikel wurde in das Grundgesetz 1949 aufgenommen aufgrund der geschichtlichen Erfahrungen 1933-1945. Denn in jenen Jahren hatten ja auch viele Deutsche im Ausland Asyl erhalten, und diesen Schutz vor Verfolgung in der Heimat sollte und soll auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantieren.

Das Grundrecht auf Asyl ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Es gilt für politisch Verfolgte, d.h. für Menschen, die eine an "asylerhebliche Merkmale anknüpfende staatliche Verfolgung" erlitten haben bzw. denen eine solche unmittelbar droht. "Asylerhebliche" Merkmale sind nach dem Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention (GK) die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und politische Überzeugung. Allgemeine Notsituationen - wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit - sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.